Der OV-Stab ist die in Aufgabenbereiche gegliederte zentrale Unterstützungseinrichtung des Ortsverbandes. Er dient dem Ortsbeauftragten zur Durchsetzung bzw. Umsetzung seiner Aufgabenstellungen.

  • allgemeine Verwaltung
  • Ausbildungsplanung
  • Einsatzplanung
  • Helferangelegenheiten
  • Helferbetreuung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Jugendarbeit
  • Materialbewirtschaftung
  • Unfallverhütung

 

Der OV-Stab wirkt ständig im Dienst- und Ausbildungsprozeß sowie entsprechend der jeweiligen Lage bei Einsätzen in seiner Gesamtheit oder in Teilen mit. Er wird vom stellvertretenden Ortsbeauftragten geführt. Seine Mitglieder sind:

  • Ortsbeauftragter (OB)
  • stellvertretender Ortsbeauftragter (stv. OB)
  • Ausbildungsbeauftragter (AB)
  • Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit  (BÖ)
  • Verwaltungsbeauftragte(r) (Vwb)
  • Jugendbetreuer (JB)
  • Schirrmeister (SM)
  • Koch (K)

 

Sie handeln "im Auftrag" des Ortsbeauftragten in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Ferner koordiniert er die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte wird durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten.

Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur des THW.