Helfersprecher im THW

Die Helfersprecher haben die Aufgabe, die Interessen der ehrenamtlichen Helferschaft gegenüber dem Ortsbeauftragten zu vertreten und bei Konflikten eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Er wirkt daher bei allen wichtigen Helferangelegenheit mit und hat die Möglichkeit, z.B.bei der Be- und Abberufung von Führungskräften hierzu Stellung zu nehmen. Auch bei der Dienst- und Ausbildungsplangestaltung soll er die Möglichkeit haben, die Verträglichkeit mit dem Privat- und Berufsleben zu prüfen. Insgesamt soll er - gemeinsam mit den Helfern und den Führungskräften des Ortsverbandes - für ein Wohlfühlklima im Ortsverband sorgen.

Auf Landes- und Bundesebene gibt es ebenfalls Sprecher, die die Interessen jeweils gegenüber dem Landesbeauftragten bzw. gegenüber dem Präsidenten vertreten. Der Bundessprecher hat in wichtigen Belangen auch ein Vorspracherecht beim zuständigen Fachministerium, dem Bundesministerium des Innern.

Die Helfersprecher werden jeweils für fünf Jahre gewählt und nehmen diese Funktion als Zweitfunktion neben ihrer eigentlichen Aufgabe im Ortsverband wahr.

>> Die Helfersprecher im THW wirken wie ein Betriebsrat in der freien Wirtschaft.

Aufgabenbeschreibung:

  • Der Helfersprecher ist der Ansprechpartner für den Ortsbeauftragten im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen.
  • Er vertritt die Belange der Helfer/innen in THW-bezogenden Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung e.V. sowie in der Ortsjugend.
  • Er wirkt mit bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden, Angelegenheiten des THW-Ortsverbandes.
  • Er wirkt mit bei der Vergabe von Ehrungen und Auszeichnungen.
  • Mitwirkung bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern, Unterführern und Jugendbetreuern.
  • bei der Entlassung eines Helfers/ einer Helferin ohne dessen/deren Antrag.
  • bei der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/ Helferinnen untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten auf Antrag eines/ einer der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit dem Ortsbeauftragten.
  • Er kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
  • Im Arbeitsschutzausschuss des THW-Ortsverbandes wirkt der HeSpr beratend mit.
  • Gemeinsam mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern wirkt der
    HeSpr bei der Verteilung der MAE mit.
  • Der HeSpr wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des THW-Ortsverbandes mit.
  • Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu dienen.
  • Bei Veranstaltungen vertritt der HeSpr das Ehrenamt des THW-Ortsverbandes im Benehmen mit dem Ortsbeauftragten
  • Er hat das Recht auf Information.

Die Helfersprecher sind während der Dienstzeiten jederzeit persönlich für alle ansprechbar.