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Bei Schadenslagen im Inland kommt das THW in der Regel auf Anforderung und als Ergänzung zu den lokal oder regional für die Schadenabwehr zuständigen Behörden zum Einsatz, insbesondere dann, wenn technisches Spezialwissen erforderlich ist oder mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muß.

International wird das THW seitens der Bundesregierung vielfach in Katastrophenfällen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Dürren oder bei der Versorgung großer Flüchtlingsströme eingesetzt. Üblicherweise laufen diese Einsätze im Rahmen von EU- oder UN-Missionen.

Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten des THW:

Bei allen Unglücksfällen:

  • Bereitstellung von Einsatzkräften zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen,
  • Bereitstellung von Transportkapazitäten,
  • Ausleuchten von Schadenstellen,
  • Mitwirkung im Führungs- und Leitungsbetrieb bei Großeinsätzen,
  • Aufbau und Betrieb von Fernsprech- und Funkeinrichtungen (z.B. Relaisstationen),
  • Versorgungsmaßnahmen (z.B. Verpflegung, Betriebsstoffe, Fahrzeug- und Geräteinstandsetzung).

Bei Unfällen im Personen- und Güterverkehr:

  • Befreien eingeklemmter Personen,
  • Beseitigen oder Eindämmen akuter Gefahren,
  • Sichern und Abtransport gefährlicher, verderblicher oder eiliger Güter,
  • Bergung von Sachwerten,
  • Sicherung der Verkehrswege,
  • Beseitigung von Verkehrshindernissen; Bergung havarierter Verkehrsmittel,
  • Umweltmaßnahmen.

Bei Bränden:

  • Mitwirkung bei der Personenrettung und -bergung aus Höhen und Tiefen,
  • Mithilfe bei Evakuierungsmaßnahmen,
  • Bergung von Tieren und Sachwerten,
  • Sichern oder Niederlegen von einsturzgefährdeten Gebäuden oder Gebäudeteilen,
  • Räumen von Brandschutt usw.,
  • Beseitigen von Tierkadavern,
  • Einrichtung von Wasserentnahmestellen an Oberflächengewässern, unterstützende Wasserförderung bzw. Schmutzwasserförderung,
  • Anlegen von Brandschneisen bei Flächenbränden.

Bei beschädigten oder zerstörten Gebäuden:

  • Orten von verschütteten Personen durch elektronische Ortungsgeräte,
  • Retten und Bergen Verschütteter aus Gefahrenlagen (auch aus Höhen und Tiefen),
  • Sichern und Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude / -teile,
  • Beseitigen bzw. Räumen von Trümmern.

Bei Wassergefahren:

  • Mitwirkung bei der Rettung bzw. Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Wassergefahren,
  • verschiedenste Transportaufgaben auf dem Wasser mit Booten, Pontons und Fähren,
  • Herstellen behelfsmäßiger Übergänge (Brücken, Stege),
  • Bau von Uferbefestigungen,
  • Mitwirkung bei Hochwasserschutzmaßnahmen,
  • Bau von Anlegestellen,
  • Aufbrechen von Eis, Beseitigung von Treibeis,
  • Bergung und Beseitigung von Treibgut,
  • Notbeleuchtung von Einsatzstellen,
  • Pumparbeiten,
  • Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach Hochwasser.

Einige Worte an Sie als Anforderer des THW:

Um eine schnelle Erreichbarkeit von Einsatzstellen im Landkreis Osnabrück sicherzustellen, haben wir das Landkreisgebiet in Zuständigkeitsbereiche eingeteilt. Die Grafik (kann durch anklicken vergrößert werden) soll nur zu Ihrer Information dienen. Wenn Sie uns oder die Leitstelle kontaktieren, sorgen wir dafür, daß dort schnell und kompetent Hilfe geleistet wird, wo Sie uns brauchen.

Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen. Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen.

Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muß, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle und sagen, was zu tun ist. Wir schicken dann aus dem »Technik-Baukasten« THW die erforderlichen Einsatzkräfte in den Einsatz. Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle.

 

Auf gute Zusammenarbeit !!!